Workshop für Spieler*innen
15. Januar 2024Brauereien dominiert Final-Wochenende der Schülermannschaften
30. Januar 2024Am Dienstag, den 16. Januar ist in der MOZ (Märkische Oderzeitung) ein Artikel erschienen, in dem auch Roland Zell, Präsident des BVBB, zitiert wird. Er wurde zum Umgang des Landessportbundes Brandenburg (LSB) mit der Zuordnungsregel des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) befragt. Die Regel besagt unter anderem, dass alle Vereine ihre Mitglieder in dem Fachverband melden müssen, dessen Sportart sie ausüben. In Brandenburg wird diese Regelung nicht umgesetzt. Dies führt dazu, dass nur etwa ein Drittel aller Badmintonspielenden, die beim LSB registriert sind, dem Badminton-Verband Berlin-Brandenburg (BVBB) zugeordnet werden.
Kritiker*innen der Regelung sagen, dass die Umsetzung einer Zwangsmitgliedschaft gleichkäme, die zudem zu einer Kostenerhöhung bei den Vereinen führt. Während der BVBB diese Sichtweise, besonders aus der Perspektive der Vereine, nachvollziehen kann, möchten wir darauf verweisen, dass wir die Sportart Badminton fördern und entwickeln möchten. Um dies bestmöglich zu tun, sind wir als Verband neben den Mitgliedsbeiträgen der Vereine auch auf Fördergelder der LSBs angewiesen. Diese fließen zu einem großen Teil auf Basis der Mitgliederanzahl beim BVBB – nicht also auf Basis der tatsächlichen Anzahl an Badmintonspielenden.
Obgleich wir es kritisch sehen, dass eine Regelung des DOSB, die für alle LSBs gilt, in einigen Bundesländern nicht umgesetzt wird, so sprechen wir uns als Lösung nicht einzig für die Einführung der DOSB Regelung in Brandenburg aus. Wir möchten allerdings betonen, dass eine Regelung gefunden werden sollte, die Fördergelder für die Fachverbände abhängig von der tatsächliche Anzahl an Personen, die eine Sportart im Verein betreiben, berechnet.
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