Teaser - Gib dem Training (d)ein Gesicht: Werde Trainer
Ausschreibung zur C-Trainer- und TrAssiausbildung 2022
31. Dezember 2021
BBEM O35 2022 – Aussschreibung ist da
9. Januar 2022
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9. Januar 2022

BBMM 2021/2022 – Info Nr. 2

1. Allgemeines

Wir befinden uns gerade am Anfang der Rückrunde. Mit großen Aufwand aller Verantwortlichen haben wir die Hinrunde (fast) abgeschlossen. Trotz widrigen Umständen und sich stets ändernden Rahmenbedingungen gab es relativ wenig Spiele, die komplett ausgefallen sind. Hilfreich ist die neu geschaffene Möglichkeit, Spiele flexibler zu verlegen. Davon wurde sehr regen Gebrauch gemacht. Ein paar Mannschaften wurden abgemeldet, die Anzahl ist jedoch noch überschaubar, angesichts der Umstände. Mit Abschluss der Vorrunde hätten wir schon mal einen Stand, den man werten könnte, im Fall der Fälle… Weiterhin ist es ungewiss, wie sich die Pandemie weiter entwickelt. Wir versuchen im SpA die Lage stets neu zu bewerten.

2. Ranglisten

Bitte beachtet, dass zur Rückrunde auch die Rückrundenranglisten gelten. Die Ranglisten wurden alle normiert (10er Schritte). Abgemeldete Spieler*innen wurden aus der Rangliste entfernt. Außerdem hat der SpA allen beantragten Änderungen durch die Vereine stattgegeben. Bitte schaut euch die Ranglisten nochmal genau an und meldet Fehler umgehend. Insbesondere sollte ein Augenmerk auf nachgemeldete Spieler*innen aus Nov/Dez. gelegt werden. Wir hatten/haben noch mit einigen Fehlern/Kinderkrankheiten des Nachemeldemoduls zu kämpfen. Wir hoffen, diese kann der Hersteller in der ersten Januar-Woche abstellen.

3. Nachmeldungen weiterhin möglich

Da viele Vereine weiterhin mit „Personalmangel“ zu kämpfen haben werden, hat der SpA entschieden, dass das Nachmelden diese Saison länger möglich ist. Vereine können abweichend von der SpO Spieler*innen noch bis 15.2.2022 zur BBMM 2021/2022 nachmelden.

4. Spielverlegungen

In der Vorrunde gibt es beim Verlegen von Spielen ja eine Informationspflicht an den SpA. In der Rückrunde müssen Spiele aber ggf. vom SpA genehmigt werden (Vermeidung von Manipulationen). Die Verantwortlichen sind aufgefordert, die genauen Bestimmungen in der SpO/Ausschreibung nachzulesen.

5. Eingaben bei nuLiga

Die Ergebnis-Erfassung läuft für die erste Saison gut. Ergebnisse sie sind in der Regel zeitnah im Internet zu finden. Trotzdem hier nochmal der Hinweis auf die 24h-Regel ab Spielende. Einige unnötige Nacharbeiten entstehen, weil beim Abschicken nicht nochmal kontrolliert wird, ob alle Spieler*innen eingegeben sind.

 

Bleibt alle gesund.

BVBB-Spielausschuss
Tilo Hieronymus

 

Auszug: Anlage III zur Spielordnung
G. Spielbeginn – Spielverlegungen
….
(2) Spiele können vorverlegt werden, wenn sich die betroffenen Vereine (Spielgemeinschaften) auf einen
neuen Termin geeinigt haben (der neue Termin liegt kalendarisch vor dem angesetzten Termin). In diesem
Fall muss der Spielausschuss über den neuen Termin informiert werden. Verantwortlich ist hierfür der die
Spielverlegung beantragende Verein (Spielgemeinschaft).
(3) Spiele der Hinrunde können in die Zukunft verlegt werden, wenn sich die betroffenen Vereine
(Spielgemeinschaften) auf einen neuen Termin geeinigt haben und dieser kalendarisch vor dem in der
Ausschreibung definierten Beginn der Rückrunde liegt. In diesem Fall muss der Spielausschuss über den
neuen Termin informiert werden. Verantwortlich ist hierfür der die Spielverlegung beantragende Verein
(Spielgemeinschaft).
(4) Ausgenommen des letzten Rückrundenspiels können Spiele der Rückrunde in die Zukunft verlegt
werden, wenn sich die betroffenen Vereine (Spielgemeinschaften) auf einen neuen Termin geeinigt haben
und dieser kalendarisch vor den nächsten angesetzten Spielen der beiden betroffenen Mannschaften liegt.
In diesem Fall muss der Spielausschuss über den neuen Termin informiert werden. Verantwortlich ist hierfür
der die Spielverlegung beantragende Verein (Spielgemeinschaft).
(5) Verlegungen des letzten Rückrundenspiels oder Verlegungen von Spielen in die Zukunft auf nach den
nächsten angesetzten Spielen der beiden betroffenen Mannschaften bedürfen der Zustimmung des
Spielausschusses. Hierfür muss ein Antrag spätestens eine Woche vor der ursprünglichen Ansetzung beim
Spielausschuss eingegangen sein.
(6) Bei außergewöhnlichen Verhältnissen kann der Spielausschuss unabhängig von Absatz 2-5 auf
begründeten Antrag ein ausgefallenes Spiel neu ansetzen. Der Antrag muss binnen einer Woche beim
Spielausschuss eingegangen sein.