Kinderschutzschulung – noch Plätze frei
5. September 2024Fortbildung des LSB mit BVBB-Beteiligung
18. September 2024Im November 2000 trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung in Kraft. Dieses Recht gilt sowohl innerhalb der Familie als auch in Institutionen, in denen Kinder betreut werden. Dennoch ist es Teil unserer Lebensrealität, dass es weiterhin vorkommt, dass Kinder und Jugendliche psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt durch Erwachsene ausgesetzt sind. In der Mehrheit der Fälle begegnen Kinder und Jugendliche entsprechenden Täter*innen in ihrem sozialen Nahraum, darunter auch im Sportverein.
„Jede/r Athlet:in, jedes Elternteil, jedes Vereinsmitglied, jede/r Trainer:in und jede/r Vereins- oder Verbandsfunktionär:in kann sich mit Beschwerden hinsichtlich selbst erlebter oder an sie herangetragener Vorfälle von psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt oder bei einem entsprechenden Verdacht an die Kinderschutzbeauftragte wenden.“ Diese Worte gehören zu den finalen unseren Schutzkonzeptes und bilden eine Grundlage unserer Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mit dem nun veröffentlichten Schutzkonzept möchten wir dazu beitragen, dass es Kindern und Jugendlichen in Badmintonvereinen gut geht, sie sich sicher fühlen und wissen, dass es Unterstützung gibt, sollte es zu Situationen kommen, in denen ihre Grenzen überschritten werden.