Meline macht’s schon wieder!
1. September 2022BBMM 2022/2023 – Termine
4. September 2022Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 4 Absatz 7 DBV-Spielordnung soll vom DBV eine Auflistung ausländischer Nationen erstellt werden, in denen zeitgleich zum deutschen Mannschaftsspielbetrieb an einem Vereins-Mannschaftsspielbetrieb in einer weiteren Nation teilgenommen werden kann.
Die Liste mit Arbeitsstand 26.06.2022 gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.
Vereine oder Institutionen des DBV, der Gruppen oder der BLV, die sich darauf berufen, dass eine Nation unter Berücksichtigung der genannten Kriterien nicht zutreffend in die Spalten „möglich“ und „nicht möglich“ eingetragen ist, habe n die Tatsachen vorzutragen, die diese Behauptung belegen sollen, sowie offizielle Bestätigungen des betreffenden Nationalverbandes sowie von BE oder BWF vorzulegen.
Ab Bekanntgabe der Liste durch den DBV ist diese verbindlich und gilt im Bereich des DBV für die Saison 2022/2023. Sollte die verspätete Veröffe
ntlichung dieser Liste zu unzulässigen Spielberechtigungen geführt haben, bitte ich um sofortige Kenntnisnahme an mich sowie die DBV-Geschäftsstelle.
Es gilt die u.a. Frist.
Es gelten folgende Termine: 27.07.2022
Ende der Einspruchsfrist 29.07.2022
Veröffentlichung der Liste als verbindliches Dokument für 2022/2023.
Die Einsprüche sind an den Unterzeichner zu richten mit Kopie an die DBV-Geschäftsstelle.
Mit sportlichen Grüßen
Wolfgang Wienefeld
Spielberechtigung2022-2023_Anschreiben
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