Das Verbandsgericht
Das Verbandsgericht setzt sich zusammen aus einer*einem Vorsitzenden, zwei Beisitzenden sowie zwei Ersatzbeisitzenden. Die Mitglieder des Verbandsgerichtes sind unabhängig und dürfen deshalb nicht dem BVBB-Präsidium angehören. Jeder Verein darf nur mit einem Mitglied vertreten sein.
Das Verbandsgericht wird vom Verbandstag jeweils für 2 Jahre gewählt. Es bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl des nächsten Verbandsgerichts im Amt.
Für das Verfahren vor dem Verbandsgericht werden Kosten nach Maßgabe der Rechtsordnung erhoben. Über die Verpflichtung zur Kostentragung entscheidet das Verbandsgericht nach Maßgabe der Rechtsordnung.